Rechtssatz
Dem Schutzzweck des Gesetzes wird auch mit einer Vereinbarung Rechnung getragen, mit der dem Arbeitnehmer ein Urlaub innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zugesagt und ihm die konkrete Fixierung des Urlaubsantritts innerhalb dieses Rahmens überlassen wird.
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Erholungsurlaub, Antritt, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Zweck, Festsetzung, Zeitpunkt, Regelung, Pflichtvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029629
Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00081_8800000_001