Rechtssatz RS0029708
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029708
Entscheidungsdatum
22.09.1993
Rechtssatz
Hat es eine Arbeitnehmerin lediglich für eine Kollegin, die von sich aus einen Wechsel des Arbeitsplatzes anstrebte, ein Telephongespräch mit einem potentiellen Arbeitgeber zu führen und für sie einen Vorstellungstermin zu vereinbaren, rechtfertigt dies die Entlassung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029708
Dokumentnummer
JJR_19930922_OGH0002_009OBA00282_9300000_001