Rechtssatz
Mangels abweichender Bestimmungen des AngG gilt für Ansprüche auf Gehaltszahlungen - zu denen auch die Ansprüche auf Valorisierung des Gehaltes zu zählen sind - § 1486 Z 5 ABGB.Mangels abweichender Bestimmungen des AngG gilt für Ansprüche auf Gehaltszahlungen - zu denen auch die Ansprüche auf Valorisierung des Gehaltes zu zählen sind - Paragraph 1486, Ziffer 5, ABGB.
Schlagworte
SW: Angestellte, Verjährung, Wertsicherung, Wertanpassung, Entgelt,
Lohn, Geltendmachung, Frist, Präklusion, Präklusivfrist, Ausschluß,
Verfall, Fallfrist, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029727
Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_007