Norm
ABGB §1491
AngG §34
KollV für die Handelsarbeiter Österreichs PktXIII
Rechtssatz
Die Frist des Pkt XIII des KollV für die Handelsarbeiter Österreichs wird durch den Postenlauf nicht verlängert.Die Frist des Pkt römisch dreizehn des KollV für die Handelsarbeiter Österreichs wird durch den Postenlauf nicht verlängert.
Schlagworte
SW: Angestellte, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche, Ansprüche,
Geltendmachung, vorzeitige Auflösung, Austritt, Entlassung,
Verjährung, Verfall, Fallfrist, Ausschluß, Präklusion,
Präklusivfrist, Berechnung, Einrechnung, Satzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029739
Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0040OB00101_6200000_001