Rechtssatz RS0029749
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029749
Entscheidungsdatum
24.09.2015
Rechtssatz
Unterlagen über Gehälter der Angestellten sind Geschäftsunterlagen, deren Mitnahme durch einen Angestellten zwecks Anzeigen oder Mitteilung an Konkurrenzunternehmen den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bilden kann.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 3/76
Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 3/76
- 8 ObA 210/94
Entscheidungstext OGH 17.03.1994 8 ObA 210/94
Ähnlich; Beisatz: Hier: Arbeitnehmer, der während der Kündigungsfrist in einem Zeitpunkt, in dem er einen Posten in einem Konkurrenzunternehmen in Aussicht hatte, einen Schaltplan für private Zwecke kopierte (§ 48 ASGG). (T1)
- 9 ObA 91/03b
Entscheidungstext OGH 11.02.2004 9 ObA 91/03b
Ähnlich; Beisatz: Hier: Datenübertragung zur Vorbereitung konkurrenzierender Tätigkeit unter Benützung nicht allgemein zugänglicher Daten. (T2)
- 8 ObA 84/06w
Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 84/06w
Ähnlich; Beisatz: Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter. (T3)
- 9 ObA 89/15a
Entscheidungstext OGH 24.09.2015 9 ObA 89/15a
Auch; Beisatz: Hier: Speicherung von Unternehmensdaten auf einer eigenen Festplatte, um diese in weiterer Folge für eigene Zwecke zu verwenden. (T4)
Schlagworte
wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Weitergabe, Geschäftsgeheimnis, Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029749
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015
Dokumentnummer
JJR_19760302_OGH0002_0040OB00003_7600000_001