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Rechtssatz RS0029749×

Rechtssatz RS0029749

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0029749

Entscheidungsdatum

24.09.2015

Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Unterlagen über Gehälter der Angestellten sind Geschäftsunterlagen, deren Mitnahme durch einen Angestellten zwecks Anzeigen oder Mitteilung an Konkurrenzunternehmen den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bilden kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 3/76
    Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 3/76
  • 8 ObA 210/94
    Entscheidungstext OGH 17.03.1994 8 ObA 210/94
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Arbeitnehmer, der während der Kündigungsfrist in einem Zeitpunkt, in dem er einen Posten in einem Konkurrenzunternehmen in Aussicht hatte, einen Schaltplan für private Zwecke kopierte (§ 48 ASGG). (T1)
  • 9 ObA 91/03b
    Entscheidungstext OGH 11.02.2004 9 ObA 91/03b
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Datenübertragung zur Vorbereitung konkurrenzierender Tätigkeit unter Benützung nicht allgemein zugänglicher Daten. (T2)
  • 8 ObA 84/06w
    Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 84/06w
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Kopie und Mitnahme von ca. 500 bis 600 teilweise der Geheimhaltung unterliegenden - gemeindeinternen Dokumenten (Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen und Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen) durch einen Gemeindeamtsleiter. (T3)
  • 9 ObA 89/15a
    Entscheidungstext OGH 24.09.2015 9 ObA 89/15a
    Auch; Beisatz: Hier: Speicherung von Unternehmensdaten auf einer eigenen Festplatte, um diese in weiterer Folge für eigene Zwecke zu verwenden. (T4)

Schlagworte

wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Weitergabe, Geschäftsgeheimnis, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029749

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015

Dokumentnummer

JJR_19760302_OGH0002_0040OB00003_7600000_001