Norm
AngG §27 Z1 E1a · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Wenn ein leitender Angestellter mit einem Monatsbezug von 12000,-- S, vertragsmäßig Anspruch auf Benützung eines Kraftwagens für Geschäftszwecke hat, monatlich zweihundertfünfzig Privatkilometer als Geschäftskilometer verrechnet, kann der Entlassungsgrund des § 27 Z1 AngG nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden.Wenn ein leitender Angestellter mit einem Monatsbezug von 12000,-- S, vertragsmäßig Anspruch auf Benützung eines Kraftwagens für Geschäftszwecke hat, monatlich zweihundertfünfzig Privatkilometer als Geschäftskilometer verrechnet, kann der Entlassungsgrund des Paragraph 27, Z1 AngG nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden.
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Untreue,
Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Dienstwagen, Dienstfahrzeug, Privatfahrt, falsche
Abrechnung, Verrechnung, Firmenwagen, Auto, Pkw, Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029750
Dokumentnummer
JJR_19621113_OGH0002_0040OB00127_6200000_001