Rechtssatz RS0029769
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029769
Entscheidungsdatum
10.05.1989
Rechtssatz
Wurde der Arbeitnehmer gekündigt und dienstfrei gestellt, macht ihn das Betreten des Firmengeländes im Auftrag seines Arbeitgebers (hier: zur Übernahme eines Lastkraftwagenzuges) trotz eines Hausverbotes nicht vertrauensunwürdig (§ 48 ASGG).Wurde der Arbeitnehmer gekündigt und dienstfrei gestellt, macht ihn das Betreten des Firmengeländes im Auftrag seines Arbeitgebers (hier: zur Übernahme eines Lastkraftwagenzuges) trotz eines Hausverbotes nicht vertrauensunwürdig (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Angestellte, Vertrauensunwürdigkeit, Kündigungsfrist, Enthebung,
Suspendierung, Verstoß, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029769
Dokumentnummer
JJR_19890510_OGH0002_009OBA00093_8900000_001