Rechtssatz
Bei Beurteilung, ob eine Willenshaltung des Angestellten vorliegt, die die Annahme einer beharrlichen Dienstverweigerung rechtfertigt, ist auch auf während der unmittelbar vorangegangenen Lehrzeit ausgesprochene Verwarnungen wegen des nunmehr neuerlich gesetzten Fehlverhaltens Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
SW: Lehrverhältnis, Lehrling, Behaltepflicht, Ende, Beendigung,
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung,
Beharrlichkeit, Arbeitsverweigerung, Warnung, Ermahnung, Mahnung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029776
Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00079_8800000_001