Norm
AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz
Entscheidend ist das Vorliegen einer Vertrauensverwirkung, wobei es weder auf die Länge der Kündigungsfrist im Einzelfall ankommt noch darauf, ob der Angestellte in der Zeit, in der er sich des Vertrauensbruches schuldig macht, dienstfrei gestellt ist oder ob eine Gelegenheit besteht, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen.
Schlagworte
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Suspendierung, Enthebung, Freistellung, Dienstfreistellung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, Treuepflicht, Untreue, Wiederholungsgefahr
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029797
Dokumentnummer
JJR_19890510_OGH0002_009OBA00075_8900000_001