Norm
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Keine Vertrauensunwürdigkeit, wenn der Angestellte seinem Dienstgeber - der ihm seine Vordienstzeit in einem anderen Betrieb anrechnet - beim Abschluß verschweigt, daß er von seinem früheren Dienstgeber freiwillig eine Abfindung bekommen hat.
Schlagworte
SW: Vorzeiten, Anrechnung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Verschweigen, Angestellte, Vertrauensverwirkung,
Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0029831
Dokumentnummer
JJR_19680326_OGH0002_0040OB00011_6800000_003