Norm
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Die Drohung mit einer Anzeige beim Finanzamt, um eine Gehaltsforderung gegen den Dienstgeber durchzusetzen, bildet einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Entlassung im Sinne des § 27 Z 1 AngG.Die Drohung mit einer Anzeige beim Finanzamt, um eine Gehaltsforderung gegen den Dienstgeber durchzusetzen, bildet einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Entlassung im Sinne des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Androhung, Vertrauensunwürdigkeit, Mitteilung,
Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029862
Dokumentnummer
JJR_19620615_OGH0002_0040OB00075_6200000_003