Norm
AngG §27 Z4 E4f · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Es ist einem Handlungsreisenden unzumutbar, als Aufsichtsperson einen vierzehnjährigen Knaben auf die Reise mitzunehmen. Eine Weigerung bildet keinen Entlassungsgrund.
Schlagworte
SW: Handelsvertreter, Dienstreise, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Betreuung, Kind, Mitnahme, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Nichtfügen,
Nichtbefolgung, Befolgung, Anordnung, Anweisung, Weisung, Auftrag,
Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029894
Dokumentnummer
JJR_19581125_OGH0002_0040OB00102_5800000_001