Rechtssatz
Das im § 34 AngG aufgestellte Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung gilt nicht für Ansprüche des am Gewinne beteiligten Angestellten auf Rechnungslegung.Das im Paragraph 34, AngG aufgestellte Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung gilt nicht für Ansprüche des am Gewinne beteiligten Angestellten auf Rechnungslegung.
Schlagworte
SW: commis interesse, Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung,
Beteiligung, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Präklusion, Präklusivfrist,
Ausschluß, Fallfrist, Verfall, Frist, vorzeitiger Austritt,
Entlassung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0029898
Dokumentnummer
JJR_19270202_OGH0002_0010OB00080_2700000_001