Rechtssatz
Der von einem Dienstnehmer geäußerte Wunsch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses kann nicht mit logischer Notwendigkeit als der Ausdruck seines Willens, der erfolgten Auflösung des Dienstverhältnisses zuzustimmen, angesehen werden.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Zeugnis, Arbeitszeugnis, konkludent,
schlüssig, Einvernehmen, Einverständnis, einvernehmliche Lösung,
Begehren, Zustimmung, Auslegung, Interpretation, Willenserklärung,
Erklärung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029974
Dokumentnummer
JJR_19580701_OGH0002_0040OB00069_5800000_002