Rechtssatz RS0030091
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030091
Entscheidungsdatum
03.12.1968
Rechtssatz
Mit dem gemeinen Wert einer Sache sind auch die Möglichkeiten, durch ihre Bearbeitung eine besondere Wertsteigerung zu bewirken, abgegolten; damit kann nicht ein entgangener Gewinn begründet werden (Tötung eines ausbildungsfähigen Hundes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030091
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Dokumentnummer
JJR_19681203_OGH0002_0080OB00289_6800000_002