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Rechtssatz RS0030101×

Rechtssatz RS0030101

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030101

Geschäftszahl

5Ob543/81

Entscheidungsdatum

31.03.1981

Rechtssatz

Durch die Verurteilung zu einer Geldzahlung kann sich der Beklagte nicht für beschwert erachten, wenn ihm der Kläger ohnehin die Möglichkeit einräumte, sich von der Zahlungsverpflichtung durch die Herstellung des Kontostandes zu befreien, der sich ohne die Abbuchungen ergeben würde. (Fassung des Urteilsspruches durch den OGH: "Die beklagte Partei hat die Möglichkeit, sich von der auferlegten Zahlungspflicht durch Herstellung des Standes des Kontos

Nr ......, wie dieses sich ohne die Abhebung von S .... am ....., S

..... am ..... und S .... am ...... darstellen würde, zu befreien").

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 543/81
    Entscheidungstext OGH 31.03.1981 5 Ob 543/81
    Veröff: SZ 54/47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0030101

Dokumentnummer

JJR_19810331_OGH0002_0050OB00543_8100000_001