Rechtssatz RS0030270
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030270
Entscheidungsdatum
30.10.1975
Rechtssatz
Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0030270
Dokumentnummer
JJR_19751030_OGH0002_0020OB00192_7500000_001