Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0030566×

Rechtssatz RS0030566

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030566

Geschäftszahl

1Ob575/87

Entscheidungsdatum

15.07.1987

Rechtssatz

Die Begrenzung der abstrakten Rente mit dem Pensionsalter ist damit zu rechtfertigen, daß mit dem Eintritt in das Pensionsalter das Risiko der Arbeitslosigkeit bzw der Verminderung der beruflichen Aufstiegschancen wegfällt oder doch dieses Risiko durch die bereits geleisteten Rentenbeträge abgegolten ist. Auf eine derzeit nicht vorhersehbare Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, insbesondere eine Erhöhung des Pensionsalters, ist beim Zuspruch der Rente nicht Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 575/87
    Entscheidungstext OGH 15.07.1987 1 Ob 575/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030566

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_0010OB00575_8700000_002