Rechtssatz RS0030581
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030581
Entscheidungsdatum
29.09.1977
Rechtssatz
Der Geschädigte kann ein Ersatzfahrzeug anmieten, das dem beschädigten Personenkraftwagen an Fahrleistung, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit nicht nachsteht. (Gegenständlich wurde der beschädigte zwölf Jahre alte Ford Thunderbird mit siebentausendfünfhundert Kubikzentimeter Hubraum durch einen Mietwagen Marke Oldsmobile ersetzt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030581
Dokumentnummer
JJR_19770929_OGH0002_0020OB00165_7700000_001