Rechtssatz RS0030655
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030655
Entscheidungsdatum
25.04.1973
Rechtssatz
Wenn ein im Betrieb seiner Mutter mitarbeitender Sohn für seine Tätigkeit jahrelang keinerlei Barzahlungen erhält und die ihm angeblich zustehenden Lohnforderungen fortlaufend lediglich als von ihm seiner Mutter gewährte Darlehen verbucht werden, so ist das Einverständnis des Sohnes mit diesem Vorgehen nicht in dem einem Dienstnehmer auf Grund bestehenden Dienstverhältnisses eigentümlichen wirtschaftlichen Erwägungen begründet, sondern in Erwägungen, die in dem bestehenden Familienband wurzeln.
VwGH vom 11.12.1970, 943/68; Veröff: EvBl 1971/134 S 19
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030655
Dokumentnummer
JJR_19730425_OGH0002_0050OB00072_7300000_001