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Rechtssatz RS0030655

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030655

Geschäftszahl

5Ob72/73

Entscheidungsdatum

25.04.1973

Rechtssatz

Wenn ein im Betrieb seiner Mutter mitarbeitender Sohn für seine Tätigkeit jahrelang keinerlei Barzahlungen erhält und die ihm angeblich zustehenden Lohnforderungen fortlaufend lediglich als von ihm seiner Mutter gewährte Darlehen verbucht werden, so ist das Einverständnis des Sohnes mit diesem Vorgehen nicht in dem einem Dienstnehmer auf Grund bestehenden Dienstverhältnisses eigentümlichen wirtschaftlichen Erwägungen begründet, sondern in Erwägungen, die in dem bestehenden Familienband wurzeln.

VwGH vom 11.12.1970, 943/68; Veröff: EvBl 1971/134 S 19

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 72/73
    Entscheidungstext OGH 25.04.1973 5 Ob 72/73

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030655

Dokumentnummer

JJR_19730425_OGH0002_0050OB00072_7300000_001