Rechtssatz RS0030733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030733
Geschäftszahl
2Ob43/90 (2Ob44/90)
Entscheidungsdatum
09.05.1990
Rechtssatz
Der Beklagte kann gegenüber einem Kläger, der sich auf eine Legalzession beruft, einwenden, der Deckungsfond sei infolge an einen anderen Sozialversicherungsträger erbrachter Leistungen gemindert oder weggefallen. Daß die Leistungen auf Grund gerichtlicher Geltendmachung anderer Sozialversicherungsträger erbracht wurden, ist nicht notwendig. Erforderlich ist nur, daß die erfüllten Forderungen der Sozialversicherungsträger berechtigt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0030733
Dokumentnummer
JJR_19900509_OGH0002_0020OB00043_9000000_002