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Rechtssatz RS0030756

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0030756

Geschäftszahl

3Ob1515/85

Entscheidungsdatum

30.10.1985

Norm

ABGB §914 IIIh
PatG 1970 §35
PatG 1970 §43 Abs2

Rechtssatz

In Lizenzverträgen vorgesehene Zahlungen zur Anmeldung von Patenten sind durchaus üblich, wenn die Kosten für den Erwerb der Patente sehr beträchtlich sind und die Leistungsfähigkeit des Lizenzgebers übersteigen. Bei solchen Zahlungen ist in jedem Einzelfall festzustellen, was die Parteien für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Lizenzvertrages wirklich vereinbart und gemeint haben. Es ist nicht unüblich, daß das alleinige Risiko dem Lizenznehmer aufgebürdet wird. Für unklare Fälle bietet sich eine anteilige Rückerstattungspflicht im Verhältnis der ursprünglich beabsichtigten und wirklichen Vertragsdauer an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0030756

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008

Dokumentnummer

JJR_19851030_OGH0002_0030OB01515_8500000_001