Rechtssatz RS0030756
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030756
Entscheidungsdatum
30.10.1985
Norm
ABGB §914 IIIh
PatG 1970 §35
PatG 1970 §43 Abs2
Rechtssatz
In Lizenzverträgen vorgesehene Zahlungen zur Anmeldung von Patenten sind durchaus üblich, wenn die Kosten für den Erwerb der Patente sehr beträchtlich sind und die Leistungsfähigkeit des Lizenzgebers übersteigen. Bei solchen Zahlungen ist in jedem Einzelfall festzustellen, was die Parteien für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Lizenzvertrages wirklich vereinbart und gemeint haben. Es ist nicht unüblich, daß das alleinige Risiko dem Lizenznehmer aufgebürdet wird. Für unklare Fälle bietet sich eine anteilige Rückerstattungspflicht im Verhältnis der ursprünglich beabsichtigten und wirklichen Vertragsdauer an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0030756
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008
Dokumentnummer
JJR_19851030_OGH0002_0030OB01515_8500000_001