Rechtssatz RS0030762
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030762
Entscheidungsdatum
04.11.1976
Norm
ABGB §365 C2
ABGB §531
ABGB §859
ABGB §878
BG über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien BGBl 636/1973 §2 Z2
BG über die Entschädigung bestimmter Vermögensverluste in Italien BGBl 636/1973 §4 Abs1
Rechtssatz
Auch bei physischen wie bei juristischen Personen war vor dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes eine rechtsgeschäftliche Übertragung des vorerst ungewissen Anspruchs auf Entschädigung für die vom italienischen Staat vorgenommene Enteignung möglich. Eine solche Übertragung stellt die Rechtsnachfolge im Sinne der §§ 2 Z 2 und 4 Abs 1 leg cit dar.Auch bei physischen wie bei juristischen Personen war vor dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes eine rechtsgeschäftliche Übertragung des vorerst ungewissen Anspruchs auf Entschädigung für die vom italienischen Staat vorgenommene Enteignung möglich. Eine solche Übertragung stellt die Rechtsnachfolge im Sinne der Paragraphen 2, Ziffer 2 und 4 Absatz eins, leg cit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0030762
Dokumentnummer
JJR_19761104_OGH0002_0060OB00551_7600000_001