Rechtssatz RS0030767
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030767
Entscheidungsdatum
05.06.2002
Norm
ABGB §1041 A1
UrlG §4
UrlG §9
Rechtssatz
Nimmt der Arbeitnehmer nach Ablehnung eines Arbeitgeberanbotes zum Urlaubsverbrauch in der weniger als 3 Monate dauernden Kündigungsfrist während der Dienstfreistellung tatsächlich bezahlte Freizeit für Zwecke in Anspruch, für die er während des aufrechten Dienstverhältnisses - ohne Dienstfreistellung - Urlaub benötigt hätte, ist dies als den Anspruch auf Urlaubsentschädigung mindernder Urlaubsverbrauch zu werten.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältniss
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030767
Dokumentnummer
JJR_19940525_OGH0002_009OBA00061_9400000_002