Rechtssatz RS0030904
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0030904
Geschäftszahl
8Ob204/83; 2Ob234/08p
Entscheidungsdatum
29.04.2009
Rechtssatz
Bei Zuspruch einer abstrakten Rente darf die saisonbedingte Arbeitslosigkeit als wiederkehrende, nicht unfallsbedingte Komponente zwar nicht zur Lasten des Schädigers gehen; sie kann aber auch nicht dazu führen, dass der Geschädigte bloß in jeweils unterbrochenen, nicht genau abgrenzbaren Intervallen mit einer abstrakten Rente vorlieb nehmen müsste. Hierauf ist vielmehr der Höhe nach entsprechend Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030904
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012
Dokumentnummer
JJR_19831215_OGH0002_0080OB00204_8300000_002