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Rechtssatz RS0031364

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0031364

Geschäftszahl

4Ob12/84

Entscheidungsdatum

04.06.1985

Rechtssatz

Wie sich aus Paragraph 17, Absatz 3, Satz 2 VBG ergibt, werden die vertragsmäßigen Ansprüche des rechtsunwirksam entlassenen Vertragsbediensteten auf das Monatsentgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit hätte verstreichen müssen, jeweils in dem Zeitpunkt fällig, in welchem sie bei aufrechtem Arbeitsverhältnis fällig geworden wären. Auch die sechsmonatige Fallfrist des Paragraph 1162, d ABGB beginnt also nicht erst mit der Fälligkeit des letzten Teilanspruches, sondern für jeden einzelnen Teilanspruch gesondert mit dem Tag seiner Fälligkeit zu laufen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 12/84
    Entscheidungstext OGH 04.06.1985 4 Ob 12/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031364

Dokumentnummer

JJR_19850604_OGH0002_0040OB00012_8400000_001