Rechtssatz RS0031600
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031600
Entscheidungsdatum
26.05.1986
Rechtssatz
Eine Anrechnung von "Kinderzuschlägen" zu einer Pension des Sorgepflichtigen auf Schadenersatzforderungen des Kindes kann nur dann in Betracht kommen, wenn es sich bei diesen Zuschlägen um eine reine Durchlauferpost im Vermögen des Sorgepflichtigen handelt und diese Beträge widmungsgemäß in voller Höhe dem geschädigten Kind zukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0031600
Dokumentnummer
JJR_19860526_OGH0002_0080OB00047_8500000_001