Rechtssatz RS0031768
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031768
Entscheidungsdatum
23.02.1993
Rechtssatz
Wird jemandem vorgeworfen, er stehe in Partnerschaft mit jemandem, der schwerstens belastet sei, und mache mit diesem gemeinsame Sache, dann ist der Vorwurf in seiner Gesamtheit eine ehrenbeleidigende Tatsachenbehauptung. Der Begriff "Partnerschaft" hat dann durch den Zusammenhang, in dem er vom Beklagten gebraucht wurde, seine neutrale Bedeutung verloren. Die Spaltung in einen ehrenrührigen und einen nicht ehrenrührigen Teil hat nicht zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031768
Dokumentnummer
JJR_19930223_OGH0002_0040OB00006_9300000_005