Rechtssatz RS0032585
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032585
Entscheidungsdatum
21.01.1975
Rechtssatz
Welche Rechtsnatur einer Zession zukommt, ob es sich um eine Vollzession oder um eine Sicherstellungszession handelt und was unter einer stillen Zession zu verstehen ist, kann jedenfalls dann nicht Gegenstand eines wirksamen Rechtsgeständnisses einer Prozeßpartei sein, wenn die Rechtsnatur der davon betroffenen Zession auf Grund des Vorbringens der Gegenpartei ungeklärt geblieben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032585
Dokumentnummer
JJR_19750121_OGH0002_0050OB00322_7400000_002