Rechtssatz RS0032895
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0032895
Entscheidungsdatum
10.06.1985
Rechtssatz
Verlangt ein Zessionar unter ausdrücklichem Hinweis, daß der Schuldner nicht mehr an den ursprünglichen Gläubiger zahlen hätte dürfen, Zahlung an sich, gilt die vorbehaltlose, unter Hinweis auf das Verlangen des Zessionars erfolgte Zahlung an diesen als Anerkenntnis, das einen Rückforderungsanspruch wegen irrtümlicher Zahlung ausschließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0032895
Dokumentnummer
JJR_19850610_OGH0002_0010OB00585_8500000_001