Rechtssatz RS0033254
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033254
Geschäftszahl
6Ob166/72; 1Ob2/75; 3Ob516/76; 8Ob502/77; 1Ob649/78; 5Ob514/79
Entscheidungsdatum
20.03.1979
Rechtssatz
In den Rahmen der im Sinne des § 1238 ABGB vermuteten Vertretungsmacht gehören Maßnahmen zur Erhaltung und Vermehrung des Vermögens der Frau und zu dessen Bewahrung vor Nachteilen. Sie umfaßt nach außen nur Vertretungen, die in den normalen Wirkungskreis einer dieses Vermögen besorgenden Verwaltung fallen (Weiß in Klang 2. Auflage V,834), was die Erhaltung und Verwaltung des Frauenvermögens erfordert und gewöhnlich damit verbunden ist. Dazu gehören aber nicht Substanzänderungen (SZ 17/8) und insbesonders nicht Maßnahmen, mit welchen Bauarbeiten an der gemeinsamen Liegenschaft angeordnet werden.In den Rahmen der im Sinne des Paragraph 1238, ABGB vermuteten Vertretungsmacht gehören Maßnahmen zur Erhaltung und Vermehrung des Vermögens der Frau und zu dessen Bewahrung vor Nachteilen. Sie umfaßt nach außen nur Vertretungen, die in den normalen Wirkungskreis einer dieses Vermögen besorgenden Verwaltung fallen (Weiß in Klang 2. Auflage römisch fünf,834), was die Erhaltung und Verwaltung des Frauenvermögens erfordert und gewöhnlich damit verbunden ist. Dazu gehören aber nicht Substanzänderungen (SZ 17/8) und insbesonders nicht Maßnahmen, mit welchen Bauarbeiten an der gemeinsamen Liegenschaft angeordnet werden.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 166/72
Entscheidungstext OGH 12.10.1972 6 Ob 166/72
Veröff: RZ 1973/14 S 16 = SZ 45/108
- 1 Ob 2/75
Entscheidungstext OGH 22.01.1975 1 Ob 2/75
nur: In den Rahmen der im Sinne des § 1238 ABGB vermuteten Vertretungsmacht gehören Maßnahmen zur Erhaltung und Vermehrung des Vermögens der Frau und zu dessen Bewahrung vor Nachteilen. (T1) Veröff: SZ 48/4
- 3 Ob 516/76
Entscheidungstext OGH 02.03.1976 3 Ob 516/76
nur: Dazu gehören aber nicht Substanzänderungen (SZ 17/8). (T2)
- 8 Ob 502/77
Entscheidungstext OGH 09.03.1977 8 Ob 502/77
nur: Sie umfaßt nach außen nur Vertretungen, die in den normalen Wirkungskreis einer dieses Vermögen besorgenden Verwaltung fallen. (T3)
- 1 Ob 649/78
Entscheidungstext OGH 07.07.1978 1 Ob 649/78
Beisatz: Substanzänderungen, die zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, sind jedoch gedeckt (hier: Bohren eines ca 2 cm großen Loches in die Feuermauer eines Hauses, damit ein Kabel durchgeführt werden kann). (T4)
- 5 Ob 514/79
Entscheidungstext OGH 20.03.1979 5 Ob 514/79
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033254
Dokumentnummer
JJR_19721012_OGH0002_0060OB00166_7200000_001