Rechtssatz RS0033571
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033571
Entscheidungsdatum
20.10.1981
Norm
ABGB §1431 B
KollV für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen ArtXV
Rechtssatz
Wird dem Arbeitnehmer infolge eines Irrtums der ihm aus der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zustehende Entgeltbetrag ein zweites Mal überwiesen, kann dieser Betrag trotz der Verfallsbestimmung des Art XV Z 2 nach § 1431 ABGB rückgefordert werden, weil darunter nur Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber Kondiktionsansprüche fallen.Wird dem Arbeitnehmer infolge eines Irrtums der ihm aus der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zustehende Entgeltbetrag ein zweites Mal überwiesen, kann dieser Betrag trotz der Verfallsbestimmung des Artikel römisch fünfzehn, Ziffer 2, nach Paragraph 1431, ABGB rückgefordert werden, weil darunter nur Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber Kondiktionsansprüche fallen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 108/81
Entscheidungstext OGH 20.10.1981 4 Ob 108/81
Veröff: SZ 54/147 = ZAS 1983,101 (Geppert) = Arb 10057 = DRdA 1983,178 (Wachter)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033571
Dokumentnummer
JJR_19811020_OGH0002_0040OB00108_8100000_001