Rechtssatz RS0033693
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033693
Entscheidungsdatum
25.04.2019
Rechtssatz
Wissen im Sinne des § 1432 ABGB ist nur sichere Kenntnis vom Nichtbestand der Schuld. Zweifel schließen die Rückforderung nicht aus, ebensowenig die Zahlung in Kenntnis der Anfechtbarkeit oder sonstiger vernichtender, aber noch nicht geltend gemachter Einreden.Wissen im Sinne des Paragraph 1432, ABGB ist nur sichere Kenntnis vom Nichtbestand der Schuld. Zweifel schließen die Rückforderung nicht aus, ebensowenig die Zahlung in Kenntnis der Anfechtbarkeit oder sonstiger vernichtender, aber noch nicht geltend gemachter Einreden.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 631/89
Entscheidungstext OGH 29.11.1990 8 Ob 631/89
Veröff: ecolex 1991,238
- 6 Ob 35/19v
Entscheidungstext OGH 25.04.2019 6 Ob 35/19v
Auch; Beisatz: Nach § 1432 ABGB schließt nur die sichere Kenntnis vom Nichtbestehen einer Verpflichtung den Bereicherungsanspruch aus. Bloß (auch: grob) fahrlässige Unkenntnis des Fehlens einer entsprechenden Verpflichtung schließt die Rückforderung hingegen nicht aus. (T1); Veröff: SZ 2019/34
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0033693
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021
Dokumentnummer
JJR_19901129_OGH0002_0080OB00631_8900000_001