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Rechtssatz RS0033802

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0033802

Geschäftszahl

3Ob676/80

Entscheidungsdatum

25.03.1981

Rechtssatz

Werden eventuell zustehende Kostenersatzansprüche an die Gegenpartei an den Bevollmächtigten zahlungshalber abgetreten, kann das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes gar nicht existent werden, weil die Kostenersatzforderung mit ihrer Entstehung, durch diese bedingt an den Bevollmächtigten abgetreten und damit dessen "Eigentum" war, ein Pfandrecht an eigener Sache aber - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - nicht erworben werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 676/80
    Entscheidungstext OGH 25.03.1981 3 Ob 676/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033802

Dokumentnummer

JJR_19810325_OGH0002_0030OB00676_8000000_002