Rechtssatz RS0033802
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033802
Entscheidungsdatum
25.03.1981
Rechtssatz
Werden eventuell zustehende Kostenersatzansprüche an die Gegenpartei an den Bevollmächtigten zahlungshalber abgetreten, kann das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes gar nicht existent werden, weil die Kostenersatzforderung mit ihrer Entstehung, durch diese bedingt an den Bevollmächtigten abgetreten und damit dessen "Eigentum" war, ein Pfandrecht an eigener Sache aber - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - nicht erworben werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033802
Dokumentnummer
JJR_19810325_OGH0002_0030OB00676_8000000_002