Rechtssatz RS0033813
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033813
Entscheidungsdatum
15.10.1952
Rechtssatz
Die Kondiktion ist in erster Linie auf Wiederherstellung des früheren Zustandes in Natur gerichtet; der Empfänger hat die unbegründet erlangte Sache zurückzugeben; dies gilt auch für Gattungssachen, aber nur solange, als sie unterscheidbar im Machtbereich des Empfängers vorhanden sind (nicht mehr wenn sie der Empfänger veräußert hat).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033813
Dokumentnummer
JJR_19521015_OGH0002_0010OB00822_5200000_001