Rechtssatz RS0033901
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033901
Entscheidungsdatum
11.07.1973
Norm
ABGB §1438 D
V 24.10.1897 RGBl 1897/251 über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellung oder Zessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlicher Kassen zahlbaren Forderungen allg
Rechtssatz
Auslegung einer zeitlich befristeten Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Finanzamtes. mit welcher einem Steuerpflichtigen zwecks Vorlage bei der Bank, die seine an sie zedierten, der Republik Österreich gelegten Rechnungen vorfinanziert, bescheinigt wird, daß gegen ihn gegenwärtig keine Abgabenforderungen bestehen, als Verzicht der Republik Österreich auf Aufrechnung mit Abgabenforderungen, die innerhalb dieser First fällig werden sollten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033901
Dokumentnummer
JJR_19730711_OGH0002_0070OB00122_7300000_002