Rechtssatz RS0033919
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033919
Entscheidungsdatum
26.01.1994
Rechtssatz
Der Anspruch auf Schuldbefreiung ist nach deutscher Rechtsprechung und Lehre nicht gleichartig mit einer Geldforderung, vertragliche Aufrechnungsverbote können sich daher auf einen Freistellungsanspruch (hier: Schadenersatzanspruch des Klägers auf Freistellung von seiner abstrakten Schuldverpflichtung) nicht beziehen. Dem aus der Verletzung der Aufklärungspflicht entspringenden Schadenersatzanspruch steht daher das vertragliche Aufrechnungsverbot nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033919
Dokumentnummer
JJR_19940126_OGH0002_0030OB00121_9200000_002