Rechtssatz RS0033936
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033936
Entscheidungsdatum
24.10.1978
Rechtssatz
Nach § 1443 ABGB kann der Einwand der Kompensation jedem Zessionar entgegengesetzt werden, der die Hypothek in Kenntnis der kompensablen Gegenforderung erworben hat, gleichgültig, ob eine Kompensation bereits stattgefunden hat, die Hypothek aber bestehen bleibt und die Kompensation nur einen Anspruch auf bücherliche Löschung schafft, oder ob durch die Einwendung der Kompensation diese erst zur Wirkung gebracht werden soll.Nach Paragraph 1443, ABGB kann der Einwand der Kompensation jedem Zessionar entgegengesetzt werden, der die Hypothek in Kenntnis der kompensablen Gegenforderung erworben hat, gleichgültig, ob eine Kompensation bereits stattgefunden hat, die Hypothek aber bestehen bleibt und die Kompensation nur einen Anspruch auf bücherliche Löschung schafft, oder ob durch die Einwendung der Kompensation diese erst zur Wirkung gebracht werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033936
Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0050OB00013_7800000_001