Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0033944×

Rechtssatz RS0033944

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0033944

Geschäftszahl

2Ob172/76

Entscheidungsdatum

30.09.1976

Rechtssatz

Ist die Gegenforderung des Schädigers größer als die - zunächst ungeteilte - Schadenersatzforderung des sozialversicherten Geschädigten, wird durch die auf den Zeitpunkt der Entstehung der beiden Forderungen zurückbezogene Aufrechnung die ganze Forderung des sozialversicherten Geschädigten, also auch der vom Anspruchsübergang gemäß Paragraph 332, ASVG betroffene Teil derselben, aufgezehrt. Ist dagegen seine Schadenersatzforderung kleiner, dann geht der nach der Aufrechnung verbleibende Rest der Forderung des Geschädigten gemäß Paragraph 332, ASVG auf den Sozialversicherungsträger über, soweit dieser Leistungen zu erbringen hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 172/76
    Entscheidungstext OGH 30.09.1976 2 Ob 172/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0033944

Dokumentnummer

JJR_19760930_OGH0002_0020OB00172_7600000_002