Rechtssatz RS0033981
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0033981
Entscheidungsdatum
26.03.1980
Rechtssatz
Wird die Tilgung der an sich unbestrittenen Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen eingewendet, so ist im Rechtsstreit nur über die Klagsforderung abzusprechen. Es hat keine Aufrechnung durch das Urteil zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033981
Dokumentnummer
JJR_19800326_OGH0002_0060OB00564_8000000_004