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Rechtssatz RS0034114×

Rechtssatz RS0034114

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0034114

Geschäftszahl

2Ob185/53

Entscheidungsdatum

11.03.1953

Rechtssatz

Wenn vereinbart wurde, daß Schnittholz in bestimmten Ausmaßen "je nach Anfall = Aufbringung im Handel" zu einem bestimmten Preis verkauft wird, hat der Verkäufer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufgewendet, sobald sein Vertreter drei Bundesländer vergeblich bereiste, um derartiges Holz zu beschaffen. Der Käufer hätte nur auf Lieferung bestehen können, wenn dem Verkäufer die Holzbeschaffung ohne Aufwendung außerordentlicher Mühe möglich gewesen wäre.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 185/53
    Entscheidungstext OGH 11.03.1953 2 Ob 185/53
    Veröff: SZ 26/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0034114

Dokumentnummer

JJR_19530311_OGH0002_0020OB00185_5300000_001