Rechtssatz RS0034735
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034735
Entscheidungsdatum
26.02.1991
Rechtssatz
Mit § 21 Abs 3 GUG nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers der Schutz des Vertrauens auf das (umgestellte) Grundbuch während der ersten sechs Monate nach der Umstellung außer Kraft gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann der Grundbuchsstand mit Sicherheit daher nur durch Einsicht in das "neue" und in das "alte" Grundbuch festgestellt werden. Einem rechtsgeschäftlichen Erwerber gegenüber gilt daher auch der Buchstand in dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch.Mit Paragraph 21, Absatz 3, GUG nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers der Schutz des Vertrauens auf das (umgestellte) Grundbuch während der ersten sechs Monate nach der Umstellung außer Kraft gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann der Grundbuchsstand mit Sicherheit daher nur durch Einsicht in das "neue" und in das "alte" Grundbuch festgestellt werden. Einem rechtsgeschäftlichen Erwerber gegenüber gilt daher auch der Buchstand in dem vor der Umstellung geführten Hauptbuch.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 506/91
Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 506/91
Veröff: EvBl 1991/88 S 384 = JBl 1991,518 = ecolex 1991,680 (Hoyer) = SZ 64/18
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0034735
Dokumentnummer
JJR_19910226_OGH0002_0040OB00506_9100000_003