Rechtssatz RS0034979
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034979
Entscheidungsdatum
13.05.1992
Rechtssatz
Bei einem Vermögen muß es sich stets um verkehrsfähige, geldwerte Sachen und Rechte handeln. Kopien von Unterlagen, deren Originale der Manifestationskläger ohnehin in seiner Verfügungsmacht hat, sind aber, auch wenn sie Informationen über irgendwelche Immaterialgüterrechte enthalten, auch im weitesten Sinn kein Vermögen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0034979
Dokumentnummer
JJR_19920513_OGH0002_009OBA00093_9200000_001