Rechtssatz RS0035349
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0035349
Entscheidungsdatum
04.10.1994
Rechtssatz
Während bei der einheitlichen Streitpartei nur dann von Parteienidentität gesprochen werden kann, wenn sämtliche Streitgenossen auch Parteien der Widerklage sind, genügt es bei der einfachen Streitgenossenschaft, wenn die Parteien der Widerklage Parteien eines der mehreren Rechtsstreite sind, die parallel laufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0035349
Dokumentnummer
JJR_19941004_OGH0002_0040OB00564_9400000_001