Rechtssatz RS0035524
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0035524
Entscheidungsdatum
21.12.1949
Rechtssatz
Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden.Streitgenossenschaft nach Paragraph 11, Ziffer eins, ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0035524
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19491221_OGH0002_0010OB00607_4900000_002