Rechtssatz RS0035550
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0035550
Geschäftszahl
2Ob537/79 (2Ob538/79 - 2Ob540/79); 5Ob1015/95 (5Ob1016/95 - 5Ob1022/95)
Entscheidungsdatum
14.03.1995
Rechtssatz
Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die auf Grund verschiedener, selbständig zu beurteilender Vorverträge mit dem Wohnungseigentumsorganisator, gemäß § 25 WEG 1975 klagen.Formelle Streitgenossenschaft der Wohnungseigentumsbewerber, die auf Grund verschiedener, selbständig zu beurteilender Vorverträge mit dem Wohnungseigentumsorganisator, gemäß Paragraph 25, WEG 1975 klagen.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 537/79
Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 537/79
- 5 Ob 1015/95
Entscheidungstext OGH 14.03.1995 5 Ob 1015/95
Vgl auch; Beisatz: Hier: Klage der Wohnungseigentumsbewerber einer Reihenhausanlage auf Einverleibung des Eigentumsrechts; die einzelnen Kläger sind nämlich nicht aus demselben tatsächlichen Grund berechtigt, sondern jeder Anspruch hängt von der Erfüllung der Voraussetzungen des § 25 Abs 1 WEG ab, die je nach dem Inhalt der mit dem einzelnen Wohnungseigentumsbewerber getroffenen Vereinbarung und dem je verschiedenen Verhalten der Vertragsparteien zueinander, getrennt zu beurteilen sind. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035550
Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0020OB00537_7900000_001