Rechtssatz RS0035973
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0035973
Entscheidungsdatum
14.01.1964
Rechtssatz
Die einem Rechtsanwalt erteilte Spezialvollmacht zur Stellung (Fertigung) eines in einem Rechtsstreit gestellten Antrages hat dem Gericht und Prozeßgegner gegenüber den Umfang einer - allenfalls gemäß § 32 ZPO beschränkten - Prozeßvollmacht.Die einem Rechtsanwalt erteilte Spezialvollmacht zur Stellung (Fertigung) eines in einem Rechtsstreit gestellten Antrages hat dem Gericht und Prozeßgegner gegenüber den Umfang einer - allenfalls gemäß Paragraph 32, ZPO beschränkten - Prozeßvollmacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0035973
Dokumentnummer
JJR_19640114_OGH0002_0080OB00005_6400000_001