Rechtssatz RS0036602
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0036602
Entscheidungsdatum
02.12.1970
Rechtssatz
Gleichzeitige Erhebung einer Nichtigkeitsberufung und eines - nur "vorsichtshalber und für den Fall der Erfolgslosigkeit dieser Berufung" gestellten - Wiedereinsetzungsantrages gegen ein Versäumungsurteil. Wird der Nichtigkeitsberufung stattgegeben und das Versäumungsurteil aufgehoben, fehlt dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seinen Rekurs gegen die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0036602
Dokumentnummer
JJR_19701202_OGH0002_0050OB00275_7000000_001