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Rechtssatz RS0037087×

Rechtssatz RS0037087

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0037087

Geschäftszahl

1Ob638/94; 6Ob322/00x

Entscheidungsdatum

22.02.2001

Rechtssatz

Die in einem ein Jahr laufenden Webeauftrag enthaltene Klausel, daß sich der Auftrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn die Kündigung des Auftrages nicht vor Beginn der letzten drei Einschaltmonate mittels eingeschriebenen Briefes beim Werbeunternehmer einlangt, ist nicht im Sinn des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gröblich benachteiligend.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 638/94
    Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 638/94
  • 6 Ob 322/00x
    Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 322/00x
    Vgl; Beisatz: Hier: Eine Klausel, wonach sich ein auf elf Jahre abgeschlossener und während dieser Zeit von Bezugsverpflichteten unkündbarer Tankstellenvertrag bei Unterlassung der nach Ablauf von elf Jahren vorgesehenen einzigen Kündigungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit verlängert, ist gröblich benachteiligend. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037087

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0010OB00638_9400000_001