Rechtssatz RS0037087
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0037087
Entscheidungsdatum
22.02.2001
Rechtssatz
Die in einem ein Jahr laufenden Webeauftrag enthaltene Klausel, daß sich der Auftrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn die Kündigung des Auftrages nicht vor Beginn der letzten drei Einschaltmonate mittels eingeschriebenen Briefes beim Werbeunternehmer einlangt, ist nicht im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend.Die in einem ein Jahr laufenden Webeauftrag enthaltene Klausel, daß sich der Auftrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn die Kündigung des Auftrages nicht vor Beginn der letzten drei Einschaltmonate mittels eingeschriebenen Briefes beim Werbeunternehmer einlangt, ist nicht im Sinn des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gröblich benachteiligend.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 638/94
Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 638/94
- 6 Ob 322/00x
Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 322/00x
Vgl; Beisatz: Hier: Eine Klausel, wonach sich ein auf elf Jahre abgeschlossener und während dieser Zeit von Bezugsverpflichteten unkündbarer Tankstellenvertrag bei Unterlassung der nach Ablauf von elf Jahren vorgesehenen einzigen Kündigungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit verlängert, ist gröblich benachteiligend. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037087
Dokumentnummer
JJR_19941123_OGH0002_0010OB00638_9400000_001