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Rechtssatz RS0037327×

Rechtssatz RS0037327

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0037327

Geschäftszahl

9Ob714/91

Entscheidungsdatum

23.10.1991

Rechtssatz

Die Erklärung des Rechtsanwaltes während der Vergleichsverhandlungen, er mache den Vergleichsabschluß von der Zustimmung seines Klienten abhängig, hat gewöhnlich nur die Bedeutung, daß der Rechtsanwalt seinen Verhandlungspartner darauf aufmerksam macht, er werde von seiner Abschlußvollmacht im Hinblick auf das Innenverhältnis zum Machtgeber erst nach Herstellung des Einvernehmens mit diesem Gebrauch machen, und daß er erst nach Vorliegen der Zustimmung des Mandanten an den ausgehandelten Vergleich gebunden sein wolle. Eine die Wirkung des Vergleiches gegenüber den Gegner einschränkende "Bedingung" kommt in einem solchen Vorbehalt in aller Regel nicht zum Ausdruck.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 714/91
    Entscheidungstext OGH 23.10.1991 9 Ob 714/91
    Veröff: EvBl 1992/76 S 335 = RdW 1992,106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0037327

Dokumentnummer

JJR_19911023_OGH0002_0090OB00714_9100000_002